AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ONE MORE GmbH / ONE MORE FITNESS GmbH
Allgemeines
Die hier genannten Punkte gelten sowohl für die ONE MORE FITNESS GmbH wie auch für die ONE MORE GmbH. Obwohl immer beide Firmen genannt werden, erklärt sich das Mitglied resp. der Kunde damit einverstanden, dass alle Dienstleistungen über die ONE MORE GmbH abgewickelt werden. Sollten dennoch gewisse Dienstleistungen – aus welchen Gründen auch immer – über die ONE MORE FITNESS GmbH abgewickelt werden, gelten diese Bestimmungen ebenso.
Gültigkeit der AGBS
Alle Dienstleistungen der ONE MORE FITNESS GmbH (OMF) sowie der ONE MORE GmbH (OMG) unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der gültigen Hausordnung, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Beide Dokumente finden sich auf der Homepage sowie in den Studios selbst. Mit dem Kauf eines Abonnements erklären sich die Kunden stilschweigend mit den AGBs und der Hausordnung einverstanden. Letzteres kann jederzeit und ohne Voranmeldung angepasst oder geändert werden. Der Vertragsabschluss bei Minderjährigen kommt erst zustande mit der Unterzeichnung der gesetzlichen Vertretung. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung oder gegen die AGBs kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen. Eine Rückforderung der Zahlung ist ausgeschlossen.
Kommunikation
Korrespondenz und Kommunikation finden ausschliesslich per Mail statt. Sollten Mails nicht oder nur teilweise zugestellt werden, aufgrund von technischen Problemen, so ist eine Haftung von ONE MORE GmbH / ONE MORE FITNESS GmbH ausgeschlossen. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Personalien aktuell zu halten.
Einrichtung/Infrastruktur
Zum Mobiliar, der Einrichtung und der Infrastruktur ist Sorge zu tragen. Alle Gewichte und Übungsgeräte sind nach Gebrauch zu reinigen und an ihrem entsprechenden Platz zu deponieren (u.a. Gewichte, Hanteln, etc.). Falls an Mobiliar, Einrichtung oder Infrastruktur eine Beschädigung festgestellt wird, ist dies unverzüglich zu melden. Absichtliche Beschädigung durch Vandalismus und fahrlässiger sowie unsachgemässer Handhabung werden dem Kunden mit dem Neupreis inkl. Beschaffungskosten sowie einer Konventionalstrafe von CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Ebenso wird Anzeige bei der Polizei erstattet.
Datenschutz
Alle Räume (ausgenommen Duschen und Toilettenanlagen) werden zur Sicherheit der Mitglieder während 24h/365 Tage Videoüberwacht. Alle Daten werden während 30 Tagen gespeichert. Jedes Mitglied erklärt sich mit diese Datenschutzbestimmungen einverstanden und nimmt das zur Kenntnis. Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt über die ONE MORE GmbH. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet.
Angebot/Öffnungszeiten
OMF/OMG kann die Öffnungszeiten sowie das Angebot jederzeit anpassen. Die Mitglieder haben, im Falle einer zeitweiligen Reduktion des Angebotes oder der Betriebszeiten (Bsp. Aufgrund eines amtlichen Tätigkeitverbotes oder aufgrund äusserer wie auch innerer Einflüsse aller Arten), kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Kunden sind berechtigt, die Einrichtung während den regulären Öffnungszeiten (gem. Aushang) zu nutzen. Sonderregelungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung.
Beim Abschluss des Vertrages erhält jedes Mitglied ein Badge(Jahresabo) Code(Monatsabo) (für die Türöffnung / programmiert auf den Namen des Kunden). Dieser ist persönlich, nicht übertragbar und dient ebenfalls zur Identifikation des Kunden. Das Personal ist berechtigt, jederzeit und ohne Voranmeldung, diesbezüglich Kontrollen durchzuführen. Jeder Missbrauch des Badges wird unverzüglich zu Anzeige gebracht. Im Falle einer Zuwiderhandlung hat ONE MORE FITENSS GmbH / ONE MORE GmbH Anspruch auf eine Konventionalstrafe von CHF 500.00.
Zusätzliche modulare Angebote der ONE MORE GmbH oder der ONE MORE FITNESS GmbH (Z.Bsp. Physiotherapie, Personaltraining, Coaching, Analysen, etc.) sind auf der Homepage ersichtlich und können separat, zu den entsprechenden Konditionen, dazu gebucht werden.
Vertrag/Kündigung/Verlängerung
Jahresmitgliedschaften verlängern sich zu den regulären Konditionen jeweils um weitere 13 Monate, sofern der Vertrag nicht mindestens 30 Tage (CORE Mitglieder) 1 Tag (Premium Mitglieder) vor Ablauf der Mitgliedschaft gekündigt wird (Schriftlich/E-Mail).
Bei Monatstarifen verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um einen weiteren Monat, sofern bis 10 Tage (Core Mitglieder) 1 Tag (Premium Mitglieder) vor Ablauf des Abos, keine Kündigung eingeht (Schriftlich/Mail). Preisreduktionen auf die regulären Preise sind beschränkt, unverbindlich und gelten nur für den genannten Aktionszeitraum. Danach gelten die regulären Preise.
Zahlung/Kosten/Preise
Die vertraglich vereinbarten Beiträge werden sofort fällig und sind bar, per Bankzahlung, Kreditkarte oder Twint zu entrichten. Wird der Betrag via Twint bezahlt, ist eine Bestätigungs- E-Mail notwendig für die Zuordnung des Betrages. Der Beitrag ist fristgerecht zu bezahlen. Bei einer Monatlichen Fakturierung des Mitgliederbeitrages wird zusätzlich pro Monat eine Administrationspauschale von CHF 5.00 verrechnet. Falls der Mitgliederbeitrag, eine Rate davon oder eine andere fällige Zahlung nicht fristgerecht entrichtet werden, so werden alle offenstehenden Beträge sofort zur Zahlung fällig. Hinzu kommt ein Verzugszins von 6% und eine pauschale Mahngebühr (pro Mahnung) von CHF 25.00. Des Weiteren ist dem Mitglied der Zutritt ab dem ersten Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Gutschreibung durch entstandene Verlustzeiten. Eine Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung der ONE MORE FITNESS GmbH/ONE MORE GmbH führt zu keiner Rückerstattung oder Reduktion des Abopreises. Die Registrierung des Abos auf eine andere Person kann schriftlich beantragt werden. Mit der Übernahme des Abos geht das neue Mitglied alle Rechte und Pflichten ein, wie das ehemalige Mitglied. Ablöse Beträge sind bilateral zwischen dem neuen und dem ehemaligen Mitglied zu verhandeln. Für den Administrationsaufwand wird ein Pauschalbetrag von CHF 50.00 verrechnet. Alle Anträge können ohne Begründung abgelehnt werden.
Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind jederzeit möglich. Die neuen Preise gelten für Vertragsverlängerungen, sofern die Erhöhung bei Jahresmitgliedschaften mindestens drei Monate bzw. bei Monatsmitgliedschaften mindestens 10 Werktage vor Vertragsverlängerung dem Mitglied mitgeteilt wurde und dieses nicht fristgerecht kündigt.
Trainingsstopp/Workout Break
In folgenden Fällen der vorübergehenden Nichtinanspruchnahme hat das Mitglied gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 (CORE Mitglieder dürfen die Vertragslaufzeit maximal 3 Monate unterbrechen) (Premium Mitglieder haben das Privileg diesen Service kostenfrei zu nutzen auf maximal 12 Monate) einen Anspruch auf einen Trainingsstopp: Auslandaufenthalt von mehr als sechs Wochen mit Bescheinigung des Arbeitgebers / bei ärztlicher bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge eines Unfalles oder einer Krankheit von mehr als sechs Wochen Dauer / Bei Militärdienst von mehr als sechs Wochen Dauer / Bei Schwangerschaft ab dem sechsten Monat. Ferien und Feiertage gelten nicht als Grund für einen Trainingsstopp. Bei Dauerhafter, ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Daraufhin wird eine Abschlussrechnung erstellt. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, wenn der neue Wohnort weiter als 30km vom Standort (Niederweningen/Schleinikon) entfernt ist.
Haftungsausschluss
Jede Person nutzt die Trainingsinfrastruktur und die Einrichtungen auf eigene Gefahr. ONE MORE FITNESS GmbH/ONE MORE GmbH schliesst jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds an Infrastruktur sowie Schäden an Personen (auch an der eigenen Person) aus. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache jeder einzelnen Person. Für sämtliche Kleidung, Wertgegenstände oder andere Gegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Wertgegenstände sind in die dafür vorgesehenen Schliessfächer unterzubringen. Ein Vorhängeschloss ist selbst mitzubringen. Für Angebote und Dienstleistungen von Drittanbietern wird jegliche Haftung abgelehnt. Mitglieder und Kunden haben, bei einer amtlich angeordneten Schliessung, kein Anrecht auf Rückerstattung des Abopreises oder Zeitguthaben. Dies gilt ebenso bei einer Schliessung aufgrund von höherer Gewalt oder Sachschäden, welche das Training resp. die Öffnung des Studios oder einen reibungslosen Ablauf verunmöglichen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist: CH-8157 Dielsdorf/ZH
AGB-Version: V01.21
Gültig für:
ONE MORE GmbH
ONE MORE FITNESS GmbH
Gültig ab: 12.5.2022
Schleinikon im Mai 2022/yp